22. Mai 2018

Neue Dringlichkeitsstufe: Luftqualität jetzt mit Gasantrieben verbessern

Deutscher Verband Flüssiggas zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland
Berlin, 18. Mai 2018 – Die deutsche Politik kann es sich nicht mehr erlauben, vom schnellen Erfolg
der Elektro-Mobilität zu träumen – so die Reaktion des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V.
(DVFG) auf die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
„Deutschlands Versäumnis, bei der Luftreinhaltung die unmittelbar verfügbaren Alternativen stärker
einzubeziehen, rächt sich“, resümiert der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr. „Es ist höchste Zeit
für einen Aktionsplan Luftqualität, der mit einer gezielten Förderung von Gaskraftstoffen und Gasantrieben
auf den erheblichen Problemdruck in vielen Städten und Regionen Deutschlands antwortet.“
Dabei gehe es nicht nur darum, das Potenzial für den Pkw-Verkehr noch besser auszuschöpfen.
Auch im Schwerlastverkehr, in der Binnenschifffahrt und bei der Nutzung mobiler Maschinen in
Land- und Bauwirtschaft könne der emissionsarme Energieträger Flüssiggas erhebliche Beiträge
dazu leisten, die Schadstoffbelastung zu senken, betont Scharr. Voraussetzung sei allerdings ein
klares Bekenntnis der Politik, die Entwicklung entsprechender Motoren und Umrüstungen zu unterstützen.

Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem
Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich
eingesetzt.

Quelle: Presseinformation vom 18.05.2018

Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

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