ECE R115-Genehmigung und Abgasgutachten

Ece R115 Genehmigung Und Abgasgutachten
Ece R115 Genehmigung Und Abgasgutachten

Seit dem 01.10.2017 hat sich das Zulassungsvehrfahren von Fahrzeugen, die auf Autogas umgerüstet wurden, geändert.

Ab dem Datum sollen alle Fahrzeuge ab Euro 3 gemäß ECE R115 zugelassen werden. Das heißt, dass die Gasanlage gemäß der Herstellervorgaben eingebaut werden muss. Zusätzlich mit einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) und der passenden R115-Genehmigung wird die Gasanlage in das Fahrzeug problemlos bei der Zulassungsstelle zugelassen und eingetragen.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Für US-Fahrzeuge ohne EG-Typgenhemigung und Fahrzeuge bis Euro 2 gilt weiterhin eine Einzelabnahme mit einem sogenannten Abgasgutachten. Hier muss das Fahrzeug nach einem Einbau der Autogasanlage bei einer technischen Prüforganisation vorgestellt werden. Mit einer positiven technischen Änderungsabnahme, einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Abgasgutachten wird das Fahrzeug wie gewöhnt bei der Zulassungsstelle zugelassen und eingetragen.

Aus Erfahrung raten wir an, sich vorher zu erkundigen, ob die Unterlagen verfügbar sind.

Das können Sie gerne selbst unter www.r115.de überprüfen.

Wechseln Sie heute noch zu Autogas.

Finden den qualifizierten Umrüster in Ihre Nähe.

Schnell und einfach die Verfügbarkeit überprüfen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Jetzt auf Autogas umrüsten!

Nur in wenigen schritten kostengünstig und ökologisch fahren! Mit Autogas spart man Geld und schont die Umwelt. Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot!

Angebot anfordernKontakt