Seit dem 01.10.2017 hat sich das Zulassungsvehrfahren von Fahrzeugen, die auf Autogas umgerüstet wurden, geändert.
Ab dem Datum sollen alle Fahrzeuge ab Euro 3 gemäß ECE R115 zugelassen werden. Das heißt, dass die Gasanlage gemäß der Herstellervorgaben eingebaut werden muss. Zusätzlich mit einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) und der passenden R115-Genehmigung wird die Gasanlage in das Fahrzeug problemlos bei der Zulassungsstelle zugelassen und eingetragen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Für US-Fahrzeuge ohne EG-Typgenhemigung und Fahrzeuge bis Euro 2 gilt weiterhin eine Einzelabnahme mit einem sogenannten Abgasgutachten. Hier muss das Fahrzeug nach einem Einbau der Autogasanlage bei einer technischen Prüforganisation vorgestellt werden. Mit einer positiven technischen Änderungsabnahme, einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Abgasgutachten wird das Fahrzeug wie gewöhnt bei der Zulassungsstelle zugelassen und eingetragen.
Aus Erfahrung raten wir an, sich vorher zu erkundigen, ob die Unterlagen verfügbar sind.
Das können Sie gerne selbst unter www.r115.de überprüfen.